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Willkommen bei der Kanzlei Prof. Schweizer

Wir freuen uns, dass Sie uns besuchen. Sehen Sie sich bitte um.

Gesellschafter: Univ.-Prof. Rechtsanwalt Dr. Robert und Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Andrea Schweizer

Es ist immer das Gleiche: Antragsteller täuschen sich selbst, wenn sie meinen, es würde ausreichen, so ein bisschen was Schönes zu schreiben. Bei Anträgen auf Prozesskostenhilfe wird nach unseren Erfahrungen besonders häufig so vorgetragen, dass es der Antragsteller gleich lassen könnte, einen Antrag zu stellen. Wenn Sie hier unsere Leitsätze zu einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig nachlesen, wissen Sie gleich konkret, was gemeint ist.